Unweit von Senftenberg liegt in Schipkau im Ortsteil Klettwitz in ruhiger Lage unsere
Spezialeinrichtung für Menschen mit Demenz. Sowohl die bauliche Struktur als auch das
Pflege- und Betreuungskonzept sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz
abgestimmt. In kleinen Wohngruppen genießen die Bewohnerinnen und Bewohner ein
familienähnliches Zusammensein. Aktivierende und milieutherapeutische Konzepte binden
die Biografie und die vorhandenen Alltagskompetenzen in den Tagesablauf ein. Auf drei
Etagen und einer großzügigen Parkanlage genießen die Senioren viel Bewegungsfreiheit.
Runde Flure und kreisende Wege vermeiden tote Winkel und Sackgassen. Die hellen, 15 bis
17 Quadratmeter großen Einzelzimmer können individuell eingerichtet werden.
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Pflegegrad zwischen 3 und 5 sowie die fachärztliche
Diagnose einer mittelschweren bis schweren Demenz.
Lausitzer Pflegeeinrichtung
für Menschen mit Demenz
Herrenmühlestraße 8
01998 Schipkau / OT Klettwitz
Tel.: 035754 / 6429 – 0
Fax: 035754 / 6429 – 59
E-Mail: leitung-klettwitz@asb-mb.de
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An Demenz erkrankte Menschen brauchen viel Fürsorge und eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Umgebung. Wir bieten ihnen ein neues Zuhause und individuelle Angebote.
FAQ
Wann ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung sinnvoll?
Ein Umzug in ein Pflegeheim ist dann sinnvoll, wenn der pflegerische Aufwand die Ressourcen der Angehörigen oder des ambulanten Pflegedienstes zu übersteigen droht. Ebenso nimmt die häusliche Umgebung Einfluss auf die Entscheidung: Wenn Treppen oder Bäder nicht bedarfsgerecht angepasst werden können, sollten Sie über einen Umzug ins Pflegeheim nachdenken. Auch drohende Vereinsamung kann mit einem Wechsel ins Altersheim abgewendet werden.
Grundsätzlich sollten Sie sich beizeiten darüber Gedanken machen, welche Lösungen bei einem zunehmenden Pflegebedarf in Betracht kommen und welche nicht. Mittlerweile arbeiten viele stationäre Pflegeeinrichtungen mit Wartelisten und können keinen Heimplatz spontan anbieten. Pflegeheime, die sich auf Menschen mit Demenz spezialisiert haben, sind aufgrund ihres Konzeptes und ihrer relativen Seltenheit noch stärker nachgefragt.
Was ist das Besondere an Pflegeheimen für Demenzkranke?
Pflegeheime für Menschen mit Demenz sind auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Demenzkranken ausgerichtet. Das fängt beim Grundriss des Gebäudes an und hört bei den Kompetenzen des Pflegepersonals auf. Hier werden nur Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung aufgenommen. Ihr oftmals gestörter Tag-Nacht-Rhythmus, ihre Weglauf- bzw. Hinlauftendenzen sowie ihr individueller Betreuungsbedarf werden durch einen besseren Betreuungsschlüssel kompensiert. Aktivierende Pflegekonzepte und biografische Therapieansätze können den Abbau von Alltagskompetenzen deutlich verlangsamen. Die Innen- und Außenbereiche der Pflegeeinrichtung sind gesichert, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner sich jederzeit sicher frei bewegen können. Runde und kreisende Wegführungen mindern emotionale Krisen, die beim gefühlten „Feststecken“ in einer Sackgasse entstehen können.
Kosten und Finanzierung eines Pflegeplatzes
Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Kosten für ein Senioren- oder Demenzheim von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für einen Heimplatz variieren nach Einrichtung. Alle Kosten, die über den Pflegekassenzuschuss hinausgehen, müssen vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen privat gezahlt werden. Sie können dafür beim Sozialamt finanzielle Unterstützung beantragen. In welcher Höhe Sie Anspruch auf die Zuschüsse haben, kann sich durch den Gesetzgeber ändern. Einen aktuellen Überblick bietet Ihnen das Bundesgesundheitsministerium.
Das Sozialamt berücksichtigt bei der finanziellen Unterstützung die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen und seines Ehepartners sowie das Einkommen der Kinder. Die Kinder werden nur dann an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000,00 Euro übersteigt. Sonstige Vermögenswerte werden nicht angetastet. Zieht man selbst oder der Partner ins Pflegeheim, darf man ein sogenanntes Schonvermögen behalten. Alles was darüber hinausgeht, muss zur Finanzierung des Pflegeplatzes aufgewendet werden. Als Schonvermögen zählt ein Barvermögen von 10.000,00 Euro pro Person sowie das eigene Haus, insofern der Ehepartner darin wohnen bleibt.
Darf man seine eigenen Möbel mitbringen?
Ja, natürlich dürfen Sie Ihr Zimmer nach Ihren Vorstellungen gestalten. Wir bieten Ihnen aber auch ein voll- oder teilmöbliertes Zimmer an. Sie entscheiden, ob und welche Erinnerungs- und Lieblingsstücke Sie beim Umzug in Ihr Pflegeheim mitnehmen wollen.
Welche Angebote werden den Bewohnern gemacht?
Wir bieten eine große Bandbreite an wechselnden Angeboten an, um den Alltag für die Bewohner und Bewohnerinnen so abwechslungsreich und unterhaltsam wie möglich zu gestalten. Folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- gemeinsames Kochen und Backen
- Tanz und Musizieren
- Therapie-Tierbesuche von Hunden, Ponys, Alpakas, Hasen und Co.
- Basteln, Malen, Töpfern oder sonstige Handarbeitskurse
- Sport- und Bewegungsangebote
- saisonale Feste und Geburtstagsfeiern
- Gedächtnis- und Mobilitätstrainings.
Darüber hinaus werden unsere Einrichtungen gerne von Kindergartengruppen, Sängern, Musikern und Chören, sowie anderen Vereinen und engagierten Künstlern besucht, die ein besonderes Unterhaltungsprogramm präsentieren.