Wir helfen Ihnen
Es kann viele Gründe geben, warum sich eine Pflegesituation ändert: Pflegende Angehörige werden krank oder fahren in den Urlaub.
Eine Operation verschlechtert temporär den Gesundheitszustand oder die häusliche Umgebung ist zeitlich begrenzt nicht mehr für die Pflegesituation geeignet.
Um in solchen Fällen pflegende Angehörige zu entlasten, wurden vom Gesetzgeber die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege geschaffen. Sie springen in genau diesen Fällen ein und finanzieren eine zeitlich begrenzte Pflegealternative.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege verlangen unterschiedliche Voraussetzungen und finanzieren unterschiedliche Pflegealternativen. Auch die Bezuschussung unterscheidet sich.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege springt dann ein, wenn ein pflegender Angehöriger ausfällt, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit, Operation oder er entlastet werden muss. Wichtig ist, dass diese Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten vor der erstmaligen Verhinderung die Pflege übernommen hat. Die Verhinderungspflege ist an den Pflegegrad von 2 oder höher gebunden. Sie kann stundenweise aber auch längstens für sechs Wochen (42 Kalendertage) in Anspruch genommen werden. Die Ersatzpflege, wie die Verhinderungspflege auch genannt wird, finanziert die Pflege in der häuslichen Umgebung – beispielsweise durch ambulante Pflegedienste oder andere Privatpersonen. Aber auch teilstationäre und stationäre Pflegeangebote können genutzt werden. Als teilstationär werden unsere Tagespflegeeinrichtungen bezeichnet, während stationär klassische Pflegeheime meint. In unserer Seniorenhausanlage Ludwigsfelde haben wir vier Plätze für die temporäre Unterbringung von Pflegebedürftigen zur Verfügung.
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege greift sofort ab der Einstufung in den zweiten Pflegegrad. Dieser oder ein höherer Pflegegrad ist Bedingung für die Kurzzeitpflege. Dafür verzichtet die Kurzzeitpflege auf eine eingetragene Pflegeperson oder eine Mindestpflegedauer vor Inanspruchnahme. Sie finanziert den Kurzaufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen (56 Kalendertage). In unserer Seniorenhausanlage Ludwigsfelde haben wir vier Plätze für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Welche Einrichtungen helfen mir weiter?
Wenn Sie als pflegender Angehöriger ausfallen oder entlastet werden müssen, helfen Ihnen unsere Tagespflegeeinrichtungen und unser ambulanter Pflegedienst weiter. Sowohl die Tagespflege als auch die ambulante Pflege können allerdings nur tagsüber unterstützen. Wenn auch nachts Unterstützung benötigt wird, greift die Kurzzeitpflege. Ebenso hilft die Kurzzeitpflege, wenn die eigene Wohnung beispielsweise wegen Umbaumaßnahmen kurzzeitig nicht zur Verfügung steht oder wenige Wochen bis zum endgültigen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung überbrückt werden müssen. Für solche Fälle hat unsere Seniorenhausanlage Ludwigsfelde vier Kurzzeitpflegeplätze.