zu Hause gut versorgt
Damit Sie lange im eigenen Zuhause leben können, helfen unsere Sozialstationen. Sie beraten Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen der Pflege: Welche Ansprüche haben Sie und wie können wir Sie bei der Haushaltsführung, Pflege- oder Wundversorgung, oder bei der Vermittlung von anderen Hilfsdiensten unterstützen.
Unsere Leistungen
Unsere Dienstleistungen erbringen wir selbstverständlich auch dann, wenn Ihre Angehörigen ebenso pflegerische Aufgaben übernehmen. Ob alleine oder im Team mit Ihrer Familie: Im Pflegefall sind wir für Sie da. Übrigens sind wir auch dann für Sie da, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder medizinischen Eingriffs nur temporär auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen über Ihre Leistungsansprüche, je nach Pflegegrad. Ebenso schauen wir danach, welche Hilfsmittel und Dienstleistungen im individuellen Fall am besten geeignet sind, um Sie im Alltag zu unterstützen. Pflegende Angehörige bekommen von uns im Bedarfsfall Hilfestellung, Anleitung und Tipps zum richtigen Umgang mit ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern sowie etwaigen Hilfsmitteln. Auch Pflegegeldbezieher können ihre regelmäßige Pflicht-Beratung bei uns bekommen.
Zur häuslichen Pflege zählen Körperpflege, Ernährung sowie die Hilfe beim An- und Auskleiden.
Ob Sie sich von einer Operation erholen, durch einen Unfall temporär Unterstützung, Hilfe bei Medikamenten oder Insulin benötigen: Wir sind für Sie da. Unsere Mitarbeiter wurden in der Wundversorgung sowie im Umgang mit Diabetespatienten speziell ausgebildet und werden regelmäßig geschult. Auch die Hilfe beim An- und Ausziehen von Thrombosestrümpfen gehört mit dazu.
Soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe sind wichtig für ein glückliches Leben. Doch eine zunehmende Pflegebedürftigkeit erhöht das Risiko, zu vereinsamen. Wir bringen mit Betreuungsleistungen wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, kreativen Aktivitäten oder besonderen Bewegungsangeboten wieder Leben in den Alltag. Alle Angebote schließen eine Mitnahme der zu betreuenden Person im Dienstwagen für bspw. die Begleitung zu Arztbesuchen aus.
Mit dem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag erleichtern und das Leben im eigenen Zuhause sichern. Dazu zählen der Hausnotruf oder Gehilfen und Rollstühle ebenso wie Pflegebetten, Haltegriffe oder Aufstehhilfen und Lifter. Da Ihre Pflegekraft Sie und Ihre häusliche Umgebung bestens kennt, wird ihre Empfehlung seit 2022 wie ein ärztliches Rezept behandelt.
Im Bedarfsfall haben Sie über unsere Sozialstationen die Möglichkeit, weitere Dienstleistungen des ASB Mittel-Brandenburg in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört zum Beispiel der Hausnotruf des ASB Landesverbandes Brandenburg.
Unsere ambulante Haushaltshilfe unterstützt Sie beim Kochen, Putzen, Bügeln, Aufräumen, Wäsche waschen, bei kleineren Reparaturen oder beim Einkaufen. Die Pflegekasse finanziert diese Leistungen ab Pflegegrad 2. Lediglich Gartenarbeit sowie Arbeiten, die ein Steigen auf Leitern erfordern, wie Fenster putzen oder Glühbirne wechseln sind ausgeschlossen.
Überlastung, Krankheit oder Urlaub: Es gibt viele Gründe, warum pflegende Angehörige stunden- oder tageweise eine Vertretung benötigen. Wenn die Pflege zwar grundsätzlich Zuhause gelingt, aber für eine absehbare Zeit nicht gesichert werden kann, haben Sie Anspruch auf bis zu 42 Tage Verhinderungspflege im Kalenderjahr. So soll ein endgültiger Umzug in eine Pflegeeinrichtung aufgrund eines temporären Versorgungsengpasses verhindert werden.
Kosten und Finanzierung
Je nach Pflegegrad finanziert die Pflegekasse bestimmte Leistungen. Die Höhe der Finanzierung richtet sich nach Art der Leistung. So werden Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln in anderer Höhe bezahlt als Pflegesachleistungen. Neben dem Pflegegrad kann auch die alleinige oder geteilte Pflege durch Angehörige und Pflegedienstleister über die jeweilige Summe entscheiden. Welchen Anspruch Sie haben, klären unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstation mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch. Unsere Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Gewünschte Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, müssen privat finanziert und abgerechnet werden.